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V3396-20 23. November 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · permuta

Tausch von Anteilen an verschiedenen Vermögenswerten unter Miteigentümern unterliegt der Grunderwerbsteuer

Drei Geschwister beabsichtigen, Anteile an einem Klavier, einer Wohnung und einem Dorfhaus zu tauschen, damit jeder das ausschließliche Eigentum an bestimmten Gütern erhält. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine bloße Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft handelt, sondern um einen Tausch, da es sich nicht um eine einzige Gütergemeinschaft handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es werden zwei Fragen gestellt:

Die Entscheidung der DGT

Bestehen mehrere Gütergemeinschaften, stellt deren gleichzeitige Auflösung durch den Austausch von Gütern verschiedener Gemeinschaften einen Tausch und keine Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft dar. In diesem Fall muss die Transaktion nach der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragungen besteuert werden. Die Auflösung einer Gemeinschaft vermeidet die Grunderwerbsteuer nur, wenn kein Zuteilungsüberschuss vorliegt oder wenn der Überschuss gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausschließlich in bar ausgeglichen wird. Die DGT ist nicht zuständig für die Festlegung der in den Autonomen Gemeinschaften geltenden Steuersätze.

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