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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auflösung einer Gütergemeinschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 66 Auskünfte · 2020–2026

Geltende Auffassung

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft ohne geschäftliche Tätigkeit und ohne Überabweichungen bei der Zuteilung stellt keine entgeltliche Vermögensübertragung dar. Diese Vorgänge unterliegen der Steuerart der dokumentierten Rechtsgeschäfte (AJD), sofern sie die Anforderungen des Art. 31.2 des TRLITPAJD erfüllen. Falls Überabweichungen bei der Zuteilung vorliegen, werden diese als Schenkung oder entgeltliche Vermögensübertragung besteuert, es sei denn, die Regel der Unteilbarkeit gemäß Art. 1.062 des Código Civil findet Anwendung.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen einer Auflösung ohne Überabweichungen und dem Vorliegen unverhältnismäßiger Zuteilungen konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die proportionale Zuteilung als dokumentiertes Rechtsgeschäft (AJD) und nicht als Vermögensübertragung besteuert wird. Es wurde eine Kohärenz hinsichtlich der Behandlung der Unteilbarkeit beibehalten, um eine entgeltliche Übertragung zu vermeiden.

Wendepunkte

  1. V1213-21

    Präzisiert, dass Überabweichungen bei der Zuteilung als entgeltliche Vermögensübertragungen besteuert werden, es sei denn, die Sonderregel der Unteilbarkeit gemäß Art. 1.062 des Código Civil findet Anwendung, um die Besteuerung nach AJD zu ermöglichen.

  2. V0349-25

    Legt fest, dass bei der Zuteilung eines Vermögenswertes an einen einzelnen Miteigentümer gegen Entschädigung die Bemessungsgrundlage für AJD der Teil ist, der neu erworben wird.

Analyse auf Grundlage von 58 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5127-26 7. Juli 2026

Auflösung einer Gütergemeinschaft ohne Zuteilungsüberschüsse unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexcesos de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadosindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5122-26 6. Juli 2026

Auflösung einer Miteigentengemeinschaft mit Ausgleichszahlung unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónnuda propiedadactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1220-25 4. Juli 2025

Besteuerung der Auflösung nicht gewerblicher Gütergemeinschaften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicacióntransmisión onerosaactos jurídicos documentadosindivisibilidad TRLITPAJDCódigo Civil
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0984-25 10. Juni 2025

Auflösung einer Gütergemeinschaft mit geldlicher Ausgleichszahlung kann der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosasindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.BTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2391-23 5. Sept. 2023

Auflösung von Miteigentümergemeinschaften mit geldlicher Ausgleichszahlung unterliegt der AJD-Steuer statt der TPO-Steuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadosindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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