Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1835-25 13. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Exemption on severance pay for objective dismissal applies up to the limit of unfair dismissal

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob der Differenzbetrag, der eine Abfindung für eine betriebsbedingte Kündigung an die eines unrechtmäßigen Kündigung anpasst, steuerfrei wäre. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung bis zur Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Betrags bei einer unrechtmäßigen Kündigung und bis zu einem Höchstbetrag von 180.000 Euro gilt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der zusätzliche Betrag steuerfrei wäre, selbst wenn die Abfindung bei einer Kündigung aus sachlichem Grund 20 Tage pro Dienstjahr überschreitet, bis zu der im Arbeitnehmerstatut zwingend vorgeschriebenen Höhe für eine missbräuchliche Kündigung, begrenzt auf 180.000 Euro.

Die Entscheidung der DGT

Bei Kündigungen aus sachlichem Grund (Art. 52 ET) ist der steuerfreie Teil der Abfindung derjenige, der die im Arbeitnehmerstatut zwingend vorgeschriebenen Grenzen für eine missbräuchliche Kündigung nicht überschreitet, mit einer Obergrenze von 180.000 Euro. Der über diese Grenzen hinausgehende Betrag unterliegt der Besteuerung als Arbeitslohn, wobei der Abzug von 30 Prozent gewährt werden kann, wenn der Entstehungszeitraum zwei Jahre überschreitet. Dieser Abzug unterliegt je nach Höhe der erzielten Einkünfte spezifischen Grenzen.

Kostenloses Erstgespräch buchen