Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0912-15 24. März 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · régimen especial

Anwendung des Sonderregimes für Einlagen durch die Einbringung eines Betriebszweigs oder einer Beteiligung an einer Gütergemeinschaft

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob eine Fusion und die anschließende Einbringung ihrer Vermietungstätigkeit sowie ihrer Beteiligung an einer Gütergemeinschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an den Betriebszweig, die Buchführung und die Beteiligung erfüllt sind und die Gründe wirtschaftlicher Natur sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die vorgeschlagenen Vorgänge unter das in Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes geregelte Sondersteuerregime fallen könnten. Und ob die wirtschaftlichen Gründe im Hinblick auf die Anwendung des genannten Sonderregimes als gültig angesehen werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Zweigs einer Geschäftstätigkeit kann dem Sonderregime unterliegen, wenn das Vermögen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet und der Einbringer mindestens 5 % der Gesellschaft behält. Die Einbringung eines ideellen Anteils an einer Gesamthandsgemeinschaft gilt als besondere Sacheinlage und setzt voraus, dass die Gesamthandsgemeinschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Buchführung gemäß dem Handelsgesetzbuch ausübt. Die geltend gemachten Gründe der wirtschaftlichen Effizienz sind gültig, um die Anwendung des Ausschlusses wegen Betrugs oder Steuervorteils zu vermeiden.

Kostenloses Erstgespräch buchen