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V0893-25 23. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Einnahmen aus dem Verkauf von Gemälden und Kunsthandwerk gelten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Besteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Gemälde und kunsthandwerklichen Erzeugungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass diese Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einzustufen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Einkünfte aus dem Verkauf der eigenen Schöpfungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die durch den Verkauf geschaffener Werke (Malerei und Kunsthandwerk) erzielten Erträge werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingestuft, da sie aus einer künstlerischen Tätigkeit stammen. Diese Einstufung erfolgt unabhängig davon, ob die Transaktionen selten oder sporadisch sind. Ebenso gelten die Erträge aus der Übertragung von Urheberrechten an diesen Werken ebenfalls als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, da sie aus der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit resultieren.

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