Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0151-14 23. Januar 2014 · SG de Tributos Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Keine stillschweigende Wahl des Sonderregimes für Ratenzahlungsgeschäfte durch Einkommenszuordnung

Der Anfragende möchte wissen, ob die Nichtangabe einer Forderung im vorgeschriebenen Zeitraum als stillschweigende Wahl des Sonderregimes für Ratenzahlungsgeschäfte gewertet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Entscheidung für ein Sonderregime eine ausdrückliche und formale Erklärung erfordert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Könnte man verstehen, dass der Steuerpflichtige, auch wenn er nicht formal für die Sonderregelung gewählt hat, stillschweigend gewählt hat, indem er die Steuerverbindlichkeit nicht innerhalb der gesetzlichen Erklärungsfrist erklärt und abgeführt hat, da aus seinem Verhalten abgeleitet werden kann, dass er die Sonderregelung gewählt hat?

Die Entscheidung der DGT

Die Wahl eines Sonderbesteuerungsregimes gegenüber dem allgemeinen Regime stellt die Ausübung einer Option dar, die formal erfolgen muss. Damit das proportionale Zurechnungsregime bei Ratenzahlungsgeschäften Anwendung findet, muss der Steuerpflichtige diese Option durch die Selbstveranlagung ausdrücklich ausüben. Erfolgt diese ausdrückliche Ausübung nicht innerhalb der freiwilligen Abgabefrist, findet die allgemeine Zurechnungsregel Anwendung.

Kostenloses Erstgespräch buchen