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V0042-24 14. Februar 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · autoconsumo colectivo

Beiträge von Gesellschaftern zum kollektiven Eigenverbrauch mit Kompensationsüberschüssen unterliegen nicht der MwSt.

Eine Genossenschaft erkundigt sich, ob die Beiträge ihrer Mitglieder für ein Projekt zum kollektiven Eigenverbrauch sowie die Dienstleistungen ihrer Arbeitsmitglieder der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass sie nicht den Status eines Unternehmers erlangen, sofern sie ausschließlich diese Eigenverbrauchsgeschäfte tätigen, und dass diese Vorgänge nicht steuerpflichtig sind.

Die gestellte Frage

Si las aportaciones realizadas por los socios de la cooperativa para realizar la instalación y el pago por los servicios asociados a su mantenimiento y gestión posterior resultarán sujetos al Impuesto sobre el Valor Añadido.

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