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SIDENOR ACEROS ESPECIALES S.L., SIDENOR INVESTIGACION Y DESARROLLO S.A.

Landesweit · Ganz Spanien · In Kraft

Firmentarifvertrag der Unternehmen Sidenor Aceros Especiales, S.L.U. und Sidenor Investigación y Desarrollo, S.A., für ganz Spanien.

Bezeichnungen der Tarifverträge, Berufsgruppen und Zeilen der Entgelttabellen erscheinen auf Spanisch: Sie sind der amtliche Text, so wie er im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Alles Übrige auf dieser Seite ist auf Deutsch.

Kenndaten

Kennziffer
99100115072013
Ebene
Landesweit
Gebiet
Ganz Spanien
Arbeitsbehörde
Zentralregierung
Status
In Kraft
Laufzeit
1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2026
Erste Registrierung
16. Feb. 2013
Letzter Registereintrag
31. Mai 2025
Letzte Lohnrevision
14. Feb. 2022

Amtlicher Text · BOE

Registerverlauf

Wischen Sie die Tabelle seitlich, um alle Spalten zu sehen.

Eintrag Veröffentlicht Laufzeit Text
Änderung 31. Mai 2025 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 BOE
ACUERDO MARCO (TEXTO NUEVO) 26. Feb. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Feb. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Feb. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Feb. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 14. Feb. 2022 1. Jan. 2022 – 31. Dez. 2026 ohne Link
Kündigung 4. Okt. 2021 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
ACUERDO MARCO (TEXTO NUEVO) 3. März 2017 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. Feb. 2017 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. Feb. 2017 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. Feb. 2017 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 20. Feb. 2017 1. Jan. 2017 – 31. Dez. 2021 ohne Link
Kündigung · Verhandlungsaufforderung 19. Dez. 2016 1. Jan. 2013 – 31. Dez. 2016 ohne Link
ACUERDO MARCO (TEXTO NUEVO) 15. Nov. 2013 1. Jan. 2013 – 31. Dez. 2016 ohne Link
Änderung 29. Apr. 2013 1. Jan. 2013 – 31. Dez. 2012 ohne Link
ACUERDO MARCO 16. Feb. 2013 1. Jan. 2013 – 31. Dez. 2012 ohne Link

Im Vergleich zum Arbeitnehmerstatut

Ein Tarifvertrag verbessert die Mindeststandards des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET), er verschlechtert sie nie (Art. 3.1.c und 85.1 ET). Das lässt sich anhand der Registerdaten abgleichen.

Jahresarbeitszeit Nicht im Register Art. 34.1 ET
Gesetzliches Minimum
2080 Std./Jahr (40 Std./Woche im Durchschnitt)
Dieser Tarifvertrag
nicht erfasst

Das Register veröffentlicht die Jahresarbeitszeit dieses Tarifvertrags nicht. Sie steht im im Amtsblatt veröffentlichten Text.

Gesetzliche Mindeststandards, die dieser Tarifvertrag einhalten muss
Höchstarbeitszeit 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt (2080 Std./Jahr) Art. 34.1 ET
Tägliche Arbeitszeit Höchstens 9 reguläre Stunden pro Tag, sofern keine unregelmäßige Verteilung vereinbart ist Art. 34.3 ET
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Art. 34.3 ET
Wöchentliche Ruhezeit 1,5 ununterbrochene Tage pro Woche, über Zeiträume von bis zu 14 Tagen ansammelbar Art. 37.1 ET
Urlaub 30 Kalendertage pro Jahr, nicht durch Geld ersetzbar Art. 38.1 ET
Überstunden Höchstens 80 pro Jahr, ohne Fälle höherer Gewalt und durch Freizeit ausgeglichene Stunden Art. 35.2 ET
Entgelt Das des anwendbaren Tarifvertrags, in keinem Fall unter dem geltenden spanischen Mindestlohn (SMI) Art. 27 ET

Wozu sich diese Analyse nicht äußern kann

Das Register veröffentlicht Registerdaten. Diese Punkte stehen im Text des Tarifvertrags und müssen dort nachgelesen werden:

  • Urlaubstage und ihre zeitliche Lage (Art. 38 ET)
  • Bezahlte Freistellungen über das gesetzliche Minimum hinaus (Art. 37.3 ET)
  • Arbeitgeberzuschuss bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebszugehörigkeit: Drei- und Fünfjahreszulagen und ihre Obergrenzen
  • Kündigungsfrist, Probezeit und Eingruppierung
  • Überstundenregelung und Ausgleich (Art. 35 ET)

Registerdaten aus REGCON (spanisches Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft). Maßgeblich ist der in seinem Amtsblatt veröffentlichte Text. Dieses Datenblatt ersetzt nicht die Lektüre des Tarifvertrags.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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