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V0010-25 2. Januar 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung bis zur Höhe einer unberechtigten Kündigung und maximal 180.000 Euro steuerfrei

Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Abfindung bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen steuerfrei bleibt, selbst wenn sie 20 Tage pro Dienstjahr überschreitet, sofern sie den Betrag einer unberechtigten Kündigung sowie die Grenze von 180.000 Euro nicht übersteigt. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung jeweils bis zum niedrigeren dieser beiden Grenzwerte gilt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob eine Abfindung bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen befreit ist, auch wenn sie 20 Tage pro Dienstjahr überschreitet, bis zu dem im Arbeitsstatut zwingend vorgeschriebenen Betrag für eine missbräuchliche Kündigung, begrenzt auf 180.000 Euro.

Die Entscheidung der DGT

Bei Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen gemäß Artikel 52 c) des Arbeitsstatuts (ET) ist die Abfindung bis zu dem Betrag von der Einkommensteuer (IRPF) befreit, der dem geringeren dieser beiden Grenzwerte entspricht: der im Arbeitsstatut zwingend vorgeschriebene Betrag für eine missbräuchliche Kündigung (gemäß Vertragsdatum) und der Betrag von 180.000 Euro. Jeder darüber hinausgehende Betrag wird als Arbeitseinkommen besteuert.

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