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Ein ehrenamtlicher Schiedsrichter erkundigt sich, ob Reisekostenerstattungen außerhalb seines Wohnortes als steuerfreie Einkünfte gemäß Einkommensteuerrecht gelten können. Die DGT stellt fest, dass das Regime für Verpflegungsmehraufwand der Einkommensteuerverordnung nicht anwendbar ist, da kein Arbeitsverhältnis besteht. Eine Steuerfreiheit könnte jedoch gegeben sein, wenn der Verband die Kosten direkt übernimmt.
Cuestión planteada Si pueden calificarse como rentas exentas del IRPF, las cantidades abonadas por las federaciones deportivas oficiales a los árbitros federados, en concepto de dietas, cuando estos se derivan del ejercicio de la actvidad arbitral fuera del municipio de residencia, siempre que se cumplan los requisitos de necesidad del desplazamiento, compensación directa por parte de la federación deportiva, y cuantías dentro de los límites reglamentarios establecidos.
El régimen de dietas exoneradas del artículo 9 del Reglamento del Impuesto solo aplica a trabajadores por cuenta ajena con relación laboral. Para árbitros sin relación laboral, las cantidades solo no tributarán si la federación pone directamente a disposición los medios de transporte y alojamiento. Si la federación reembolsa gastos sin acreditar que compensan estrictamente el desplazamiento o abona cantidades para libre asignación, se considera renta dineraria sujeta a impuesto.
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