Wirtschaftsglossar
Lohnabrechnung in Spanien (Nómina)
Die Lohnabrechnung in Spanien (gestión de nóminas) umfasst die Berechnung der Arbeitnehmergehälter, die Anwendung gesetzlicher Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und IRPF-Einkommensteuereinbehalte, die Ausstellung von Gehaltsabrechnungen (nóminas) sowie die Zahlungs- und Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherung und der AEAT. Spaniens Lohnabrechungsvorschriften sind komplex und werden streng durchgesetzt.
ArbeitsrechtLohnabrechnung in Spanien: Überblick
Die spanische Lohnabrechnung — gestión de nóminas — ist deutlich komplexer als in vielen anderen europäischen Ländern. Diese Komplexität ergibt sich aus dem Zusammenspiel des nationalen Arbeitsrechts (Estatuto de los Trabajadores), branchenspezifischer Tarifverträge (convenios colectivos), Sozialversicherungsvorschriften, IRPF-Einbehaltungsregeln und einem umfangreichen System von Arbeitnehmerleistungen. Für ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern in Spanien ist eine Auslagerung der Lohnabrechnung an einen Spezialisten nahezu universell empfehlenswert.
Aufbau einer spanischen Gehaltsabrechnung (Nómina)
Eine spanische Gehaltsabrechnung hat zwei Hauptbereiche:
Devengos (Vergütungsbestandteile)
- Salario base: Das Grundgehalt gemäß Arbeitsvertrag oder anwendbarem Tarifvertrag.
- Complementos salariales: Zulagen — Betriebszugehörigkeitsprämien (antigüedad), Leistungsprämien, Schichtzulagen, Gefahrenzulagen und branchenspezifische Prämien.
- Percepciones no salariales: Nicht-Gehaltsbestandteile — Spesenerstattungen, Fahrtgeldpauschalen (bis zu 1.500 EUR/Jahr steuerfrei), Essensgutscheine (bis zu 11 EUR/Tag steuerfrei) und andere steuerfreie Leistungen.
- Sonderzahlungen (pagas extraordinarias): Spanische Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf mindestens zwei Sonderzahlungen pro Jahr (Juni und Dezember), die jeweils einem Monatsgehalt entsprechen. Diese können auf monatliche Gehälter aufgeteilt werden (pagas extras prorrateadas), sofern vereinbart.
Deducciones (Abzüge)
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers: Ca. 6,47 % der Beitragsbemessungsgrundlage (Sätze 2025).
- IRPF-Einbehalt: Variabler Prozentsatz je nach Gehaltshohe und persönlichen Verhältnissen (Kinder, Behinderung, Familienstand usw.), berechnet anhand des jährlichen Einbehaltsbescheids.
Sozialversicherungsbeiträge
Für jeden Arbeitnehmer zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge:
| Beitragsart | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Allgemeine Risiken | 4,70 % | 23,60 % |
| Arbeitslosigkeit | 1,55 % | 5,50 % (allgemein) |
| Berufsausbildung | 0,10 % | 0,60 % |
| FOGASA | 0 % | 0,20 % |
| Überstunden | Zusätzliche Sätze | Zusätzliche Sätze |
| Gesamt (ca.) | ~6,47 % | ~30,50 % |
Die Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers betragen daher ca. 30,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers — ein erheblicher zusätzlicher Beschäftigungskostenposten, den ausländische Unternehmen häufig unterschätzen. Bei einem Bruttogehalt von 40.000 EUR betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber ca. 52.000–53.000 EUR.
IRPF-Einbehalt
Arbeitgeber müssen IRPF von jedem Arbeitnehmergehalt einbehalten und vierteljährlich (Modelo 111) oder monatlich (große Unternehmen) an die AEAT abführen. Der Einbehaltssatz wird für jeden Arbeitnehmer individuell auf der Grundlage einer Jahresberechnung (Modelo 145 — Persönlichkeitsdatenformular) ermittelt und kann je nach Gehaltshohe und persönlichen Verhältnissen zwischen 2 % und 45 %+ betragen.
Arbeitgeber reichen vierteljährlich das Modelo 111 ein, um einbehaltene IRPF zu melden und zu zahlen, sowie eine jährliche Informationszusammenfassung (Modelo 190).
Tarifverträge (Convenios Colectivos)
Die meisten Branchen in Spanien haben einen Tarifvertrag (convenio colectivo) — einen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten Kollektivvertrag —, der Mindestgehaltsstufen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und andere Bedingungen über dem gesetzlichen Minimum festlegt. Diese sind nicht optional: Arbeitgeber müssen den für ihre Branche und Region geltenden Tarifvertrag anwenden. Die Nichtanwendung des geltenden Tarifvertrags ist ein häufiger Verstoß gegen das Arbeitsrecht bei Revisionen.
Wichtige Meldepflichten des Arbeitgebers
| Formular | Häufigkeit | Zweck |
|---|---|---|
| Modelo 111 | Monatlich / Vierteljährlich | IRPF-Einbehalt von Mitarbeitern |
| Modelo 190 | Jährlich | Jahresübersicht IRPF-Einbehalte |
| TC1 / RLC | Monatlich | Sozialversicherungsbeitrags-Abrechnung (über Sistema RED) |
| SEPE-Meldungen | Innerhalb von 10 Tagen | Anmeldung von Arbeitsverträgen |
Wie BMC helfen kann
Wir bieten vollständiges Lohnabrechnung-Outsourcing: monatliche Gehaltsabrechnung, Berechnung des IRPF-Einbehalts, Sozialversicherungsabrechnung und Sistema-RED-Einreichung, Jahresbescheinigungen (certificados de retenciones) für Mitarbeiter sowie HR-Unterstützung bei der Einhaltung von Tarifverträgen. Wir verwalten die Lohnabrechnung für Unternehmen jeder Größe, von Einzelbeschäftigten bis hin zu mehrstöckigen Betrieben mit Hunderten von Mitarbeitern.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Sozialversicherungskosten für Arbeitgeber in Spanien?
Was sind die Pflicht-Sonderzahlungen (pagas extraordinarias) in Spanien?
Was ist das Modelo 111 und wann muss es eingereicht werden?
Wie beeinflusst ein Tarifvertrag (convenio colectivo) die spanische Lohnabrechnung?
Was sind die wichtigsten Fristen für die Lohnabrechnung in Spanien?
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