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OCIO EDUCATIVO Y ANIMACIÓN SOCIOCULTURAL

Landesweit · Ganz Spanien · In Kraft

Landesweiter Tarifvertrag für Bildungsfreizeit und soziokulturelle Animation. Er gilt für private Unternehmen, die Dienstleistungen in der nichtformellen Bildung, Kinderbetreuung, soziokulturellen Animation, Verwaltung kultureller Einrichtungen und Ferienlagern in ganz Spanien anbieten.

Bezeichnungen der Tarifverträge, Berufsgruppen und Zeilen der Entgelttabellen erscheinen auf Spanisch: Sie sind der amtliche Text, so wie er im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Alles Übrige auf dieser Seite ist auf Deutsch.

Kenndaten

Kennziffer
99100055012011
Ebene
Landesweit
Gebiet
Ganz Spanien
Arbeitsbehörde
Zentralregierung
Branche
Sport, Freizeit und Kultur
Status
In Kraft
Laufzeit
1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2027
Erste Registrierung
8. März 2011
Letzter Registereintrag
11. März 2026
Letzte Lohnrevision
25. Feb. 2026

Amtlicher Text · BOE

Registerverlauf

Wischen Sie die Tabelle seitlich, um alle Spalten zu sehen.

Eintrag Veröffentlicht Laufzeit Text
Tarifvertrag (Neuer Text) 11. März 2026 1. Jan. 2024 – 31. Dez. 2027 BOE
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2024 – 31. Dez. 2027 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2024 – 31. Dez. 2027 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2024 – 31. Dez. 2027 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 25. Feb. 2026 1. Jan. 2024 – 31. Dez. 2027 ohne Link
Kündigung · Verhandlungsaufforderung 20. Nov. 2023 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Tarifvertrag (Neuer Text) 22. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 10. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 10. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 10. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 10. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 10. März 2021 1. Okt. 2020 – 31. Dez. 2023 ohne Link
Kündigung · Verhandlungsaufforderung 31. Okt. 2017 1. Jan. 2014 – 31. Dez. 2017 ohne Link
Änderung 7. Dez. 2015 1. Jan. 2014 – 31. Dez. 2017 ohne Link
Tarifvertrag (Neuer Text) 15. Juli 2015 1. Jan. 2014 – 31. Dez. 2017 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 30. Juni 2015 1. Jan. 2014 – 31. Dez. 2017 ohne Link
Automatische Lohnrevision TABELLEN 30. Juni 2015 1. Jan. 2014 – 31. Dez. 2017 ohne Link
Lohnrevision TABELLEN 7. Feb. 2014 1. Jan. 2011 – 31. Dez. 2013 ohne Link
Kündigung · Verhandlungsaufforderung 24. Okt. 2013 1. Jan. 2011 – 31. Dez. 2013 ohne Link
Tarifvertrag 8. März 2011 1. Jan. 2011 – 31. Dez. 2013 ohne Link

Im Vergleich zum Arbeitnehmerstatut

Ein Tarifvertrag verbessert die Mindeststandards des spanischen Arbeitnehmerstatuts (ET), er verschlechtert sie nie (Art. 3.1.c und 85.1 ET). Das lässt sich anhand der Registerdaten abgleichen.

Jahresarbeitszeit Nicht im Register Art. 34.1 ET
Gesetzliches Minimum
2080 Std./Jahr (40 Std./Woche im Durchschnitt)
Dieser Tarifvertrag
nicht erfasst

Das Register veröffentlicht die Jahresarbeitszeit dieses Tarifvertrags nicht. Sie steht im im Amtsblatt veröffentlichten Text.

Gesetzliche Mindeststandards, die dieser Tarifvertrag einhalten muss
Höchstarbeitszeit 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt (2080 Std./Jahr) Art. 34.1 ET
Tägliche Arbeitszeit Höchstens 9 reguläre Stunden pro Tag, sofern keine unregelmäßige Verteilung vereinbart ist Art. 34.3 ET
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen 12 Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Art. 34.3 ET
Wöchentliche Ruhezeit 1,5 ununterbrochene Tage pro Woche, über Zeiträume von bis zu 14 Tagen ansammelbar Art. 37.1 ET
Urlaub 30 Kalendertage pro Jahr, nicht durch Geld ersetzbar Art. 38.1 ET
Überstunden Höchstens 80 pro Jahr, ohne Fälle höherer Gewalt und durch Freizeit ausgeglichene Stunden Art. 35.2 ET
Entgelt Das des anwendbaren Tarifvertrags, in keinem Fall unter dem geltenden spanischen Mindestlohn (SMI) Art. 27 ET

Wozu sich diese Analyse nicht äußern kann

Das Register veröffentlicht Registerdaten. Diese Punkte stehen im Text des Tarifvertrags und müssen dort nachgelesen werden:

  • Urlaubstage und ihre zeitliche Lage (Art. 38 ET)
  • Bezahlte Freistellungen über das gesetzliche Minimum hinaus (Art. 37.3 ET)
  • Arbeitgeberzuschuss bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebszugehörigkeit: Drei- und Fünfjahreszulagen und ihre Obergrenzen
  • Kündigungsfrist, Probezeit und Eingruppierung
  • Überstundenregelung und Ausgleich (Art. 35 ET)

Registerdaten aus REGCON (spanisches Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft). Maßgeblich ist der in seinem Amtsblatt veröffentlichte Text. Dieses Datenblatt ersetzt nicht die Lektüre des Tarifvertrags.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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