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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verflechtung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 35 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Vergütungen für Verwaltungstätigkeiten gelten stets als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Damit die von einem Gesellschafter erbrachten Leistungen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gelten, müssen die Anforderungen des Artikels 27.1 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) erfüllt sein, einschließlich der Anmeldung in der Sonderregelung der Sozialversicherung. Bei Transaktionen mit Gesellschaftern muss die Bewertung zum marktüblichen Wert erfolgen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung von Vergütungen für Geschäftsführer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit konstant. Es wurde wiederholt die Notwendigkeit betont, strenge Anforderungen des LIRPF und der Sozialversicherung zu erfüllen, damit die Leistungen von Gesellschaftern nicht lediglich als Arbeitslohn eingestuft werden. Die Anwendung des Marktwerts bei Transaktionen mit Gesellschaftern ist ein wiederkehrendes Kriterium.

Wendepunkte

  1. V1323-15

    Legt fest, dass für die Anerkennung von Leistungen eines Gesellschafters als selbstständige Tätigkeit die Aufnahme in den zweiten Abschnitt des IAE (Gewerbeverzeichnis) sowie die Anmeldung in der Sonderregelung der Sozialversicherung vorliegen müssen.

Analyse auf Grundlage von 34 der 35 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5226-26 21. Juli 2026

Umsatzsteuerpflicht bei Mietkaufverträgen und Wohnungsveräußerungen

SG de Impuestos sobre el Consumo
arrendamiento con opción de compraprimera entregapromotorvalor normal de mercadovinculación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0905-26 24. Apr. 2026

Investoren in audiovisuelle Produktionen können Abzug der Körperschaftsteuer geltend machen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversión en producciones audiovisualesfinanciación de produccionescontrato de financiaciónpropiedad intelectualactividades económicas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2300-23 31. Juli 2023

Ein Finanzier kann den durch den Produzenten generierten Abzug für audiovisuelle Produktionen unter spezifischen Bedingungen anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por inversiones en producciones audiovisualesfinanciación de produccionescréditos fiscalesproductor audiovisualcontrato de financiación LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 36.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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