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Es wird geklärt, ob Arbeitnehmer, die durch eine Betriebsstätte ins Ausland entsandt werden, die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT erläutert, dass bei konzerninternen Dienstleistungen nachgewiesen werden muss, dass die Tätigkeit einen Vorteil oder Nutzen für das nicht ansässige Unternehmen bringt und die Anforderungen an die Territorialität sowie das Nichtvorhandensein eines Steueroasenstatus erfüllt sind.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la exención, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero. En servicios intragrupo, debe existir una prestación de servicios que produzca una ventaja o utilidad a la entidad destinataria, según el artículo 18 de la LIS. El territorio donde se realicen los trabajos debe tener un impuesto análogo al IRPF y no ser paraíso fiscal. La exención se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia, con un límite de 60.100 euros anuales.
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