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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Buchwert: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 50 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Übertragung von Anlagevermögen generiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust, der durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und dem Buchwert berechnet wird. Im Falle von Sachspenden ist die Bemessungsgrundlage für den Abzug der Buchwert zum Zeitpunkt der Übertragung oder der nach den Vorschriften der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ermittelte Wert. Bei Kunstgegenständen ist der Marktwert heranzuziehen, der durch gültige Beweismittel nachzuweisen ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Ermittlung des Veräußerungsgewinns durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und dem Buchwert konstant. Jüngste Auskünfte haben die Behandlung des Buchwerts bei Schenkungen sowie die Notwendigkeit präzisiert, den Marktwert bei spezifischen Gütern wie Kunstgegenständen nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V0054-26

    Legt fest, dass bei Sachspenden die Bemessungsgrundlage für den Abzug der Buchwert zum Zeitpunkt der Übertragung oder der nach den Vorschriften der Vermögenssteuer ermittelte Wert ist.

Analyse auf Grundlage von 47 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0982-26 5. Mai 2026

Veräußerung einer Taxilizenz löst Einkommensteuerpflicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialvalor contableestimación objetivaactivos fijos intangiblesreducción de ganancia patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.nLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 49
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0054-26 13. Jan. 2026

Bemessungsgrundlage für den Abzug bei Kunstspenden: Buchwert oder Marktwert

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por donativosvalor contablevalor de mercadomecenazgoimpuesto sobre el patrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 69.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1375-23 22. Mai 2023

Die Reduktionskoeffizienten der neunten Übergangsbestimmung können nicht angewendet werden, wenn die Wirtschaftsgüter einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialinmovilizado afectovalor contabledisposición transitoria novenarendimiento de la actividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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