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V1375-23 22. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Reduktionskoeffizienten der neunten Übergangsbestimmung können nicht angewendet werden, wenn die Wirtschaftsgüter einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind

Der Steuerpflichtige fragt, ob er den Abzug wegen Betriebszugehörigkeit auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Apothekenfiliale anwenden kann, die 1984 erworben wurde. Die DGT antwortet, dass diese Ermäßigung nicht anwendbar ist, da es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die in der neunten Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen vorgesehenen Reduktionskoeffizienten auf den durch den Verkauf des Geschäfts erzielten Veräußerungsgewinn angewendet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die neunte Übergangsbestimmung des LIRPF findet Anwendung auf Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die nicht einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind oder die vor mehr als drei Jahren aus der Tätigkeit ausgegliedert wurden. Im Falle von Anlagevermögen, das der Tätigkeit zugeordnet ist, wird der Veräußerungsgewinn durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und dem Buchwert ermittelt. Daher ist die Übergangsregelung zur Ermäßigung nicht anwendbar, selbst wenn die Wirtschaftsgüter vor 1994 erworben wurden.

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