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Ein Steuerpflichtiger fragt, wie der Veräußerungsgewinn oder -verlust beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit Bewässerungsanlagen und Gewächshäusern zu berechnen ist. Die DGT antwortet, dass bei Wirtschaftsgütern, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind, der Anschaffungswert der Anlagen deren Buchwert ist.
Gestellte Frage: Art der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.
Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind, ist der Anschaffungswert der Buchwert, wobei stets die Mindestabschreibung zu berücksichtigen ist. Für das Grundstück ist der Anschaffungswert, da es sich um einen nicht abschreibbaren Vermögenswert handelt, der tatsächliche Anschaffungsbetrag zuzüglich Investitionen, Verbesserungen und inhärenter Kosten. Für die errichteten Anlagen (Gewächshaus, Bewässerung usw.) ist der Anschaffungswert ihr Buchwert und das Anschaffungsdatum ist das Datum des Abschlusses ihrer Errichtung.
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