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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auflaufende Leistungen — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 64 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei auflaufenden Leistungen, wie etwa Mietverträgen mit Karenzzeit oder Nießbrauchrechten, wird die Umsatzsteuer (IVA) fällig, wenn die Gegenleistung gemäß dem Vertrag fällig wird. Wenn die Miete eine Periodizität von mehr als einem Jahr aufweist, erfolgt die Fälligkeit am 31. Dezember anteilsmäßig. Bei Dienstleistungen in der stationären Pflege erfolgt die Fälligkeit, wenn die Gegenleistung fällig wird, in der Regel zu Beginn eines jeden Monats.

Die Position der DGT zur Fälligkeit bei auflaufenden Leistungen bleibt über die Auskünfte hinweg konstant. Es wird bestätigt, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit an die Fälligkeit der Gegenleistung und an die in den Verträgen vereinbarte Periodizität gebunden ist, sei es bei Nießbrauchrechten, pflegerischen Dienstleistungen oder Mietverträgen mit Karenzzeit.

Analyse auf Grundlage von 62 der 64 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 21. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2180-25 13. Nov. 2025

Notarielle Feststellung der Eigentumsverhältnisse unterliegt der Grunderwerbsteuer, sofern die Entrichtung der ersetzten Übertragungssteuer nicht nachgewiesen wird

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
acta de notoriedadexpediente de dominiotransmisiones patrimoniales onerosastracto sucesivohecho imponible TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.CTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 8.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0390-24 12. März 2024

Grundbuchverfahren zur Erfassung: Keine ITP bei bereits entrichteter Erbschaftsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
expediente de dominioinmatriculacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadostracto sucesivo TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.CTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 8.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2030-22 21. Sept. 2022

Keine Pfändung künftiger Forderungen ohne feststehende Existenz möglich

SG de Tributos
embargo de créditoscréditos devengadostracto sucesivodeber de colaboraciónprocedimiento de apremio LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 162LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 167.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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