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V2152-23 21. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho de superficie

Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts (Derecho de superficie) unterliegt der Mehrwertsteuer als Dienstleistung

Eine natürliche Person erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung des Nießbrauchsrechts und der Rückübertragung des Bauwerks im Hinblick auf die Mehrwertsteuer. Die DGT stellt fest, dass die Bestellung eine steuerpflichtige Dienstleistung darstellt, während die Rückübertragung eine Lieferung von Gegenständen ist, die unter Umständen von der Steuer befreit sein kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Oberflächenrechts im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Bestellung eines Dauernutzungsrechts (Oberflächenrecht) stellt eine steuerpflichtige Dienstleistung im Sinne der Umsatzsteuer dar, deren Entstehung sich nach der Fälligkeit der Gebühren und dem anteiligen Wert des Gebäudes zum 31. Dezember richtet. Die Rückübertragung des Gebäudes ist eine Lieferung von Gegenständen, die als zweite Lieferung in der Regel steuerpflichtig, aber steuerbefreit ist. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Gebühren und des vereinbarten Wertes des zurückübertragenden Gebäudes.

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