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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gegensätzliches Sachverständigengutachten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 16 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Die Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Übertragungen ist der tatsächliche Wert des Vermögensgegenstandes, ein Konzept, das dem normalen Marktwert gleichkommt und nicht zwangsläufig mit dem vereinbarten Preis übereinstimmt. Die Verwaltung verfügt über Ermessensspielraum bei der Wahl der Mittel zur Wertprüfung, wobei die Bewertung der Autonomen Gemeinschaft nur für diese Einheit bindend ist. Beim gegensätzlichen Sachverständigengutachten muss sich der Vergleich strikt auf die in der Erklärung enthaltenen Güter und Rechte beschränken.

Die Position der DGT bleibt in der Definition der Bemessungsgrundlage als tatsächlicher Wert oder Marktwert konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden verfahrenstechnische Aspekte wie der Anwendungsbereich des Sachverständigenvergleichs und die Fristen für das gegensätzliche Gutachten präzisiert. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung von Normen in verschiedenen Sachverhalten.

Wendepunkte

  1. V4197-16

    Legt den Schwellenwert für die Vorrangigkeit der Bewertung durch den Steuerpflichtigen fest, wenn die Differenz gleich oder niedriger als 120.000 Euro und 10 Prozent dieser Bewertung beträgt.

  2. V0011-17

    Präzisiert, dass die Frist für das gegensätzliche Sachverständigengutachten ab der Zustellung der Entscheidung über die wirtschaftlich-administrative Beschwerde zu berechnen ist.

Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

16
V0241-22 11. Feb. 2022

Übertragung einer Apotheke unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
actos jurídicos documentadosbase imponibleregistro de bienes mueblescomprobación de valorestasación pericial contradictoria TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3011-19 28. Okt. 2019

Freie Angabe des realen Wertes möglich, jedoch Prüfungsvorbehalt der Verwaltung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
base imponiblevalor realcomprobación de valorestasación pericial contradictoriaautoliquidación TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10.1TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 46.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1219-19 30. Mai 2019

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer: Realwert statt Kaufpreis

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
valor realvalor normal de mercadobase imponiblecomprobación de valorestransmisiones onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.ATRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1724-14 3. Juli 2014

Sachverständigengutachten als zulässiges Beweismittel in Steuerverfahren

SG de Tributos
dictamen pericialmedios de pruebasana críticacomprobación de valorestasación pericial contradictoria LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 105.1LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 106.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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