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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Europäische Gesellschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 34 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Um das Sonderregime in Anspruch nehmen zu können, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich gemäß dem Gesetz 3/2009 erfolgen und Artikel 76.1 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllen. Das Regime wird ausgeschlossen, wenn das Hauptziel Betrug oder Steuerhinterziehung ist oder wenn es an gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten mangelt. Die Verwaltung muss bewerten, ob die Transaktion der Vereinfachung und Kostensenkung dient oder ob sie einen Steuervorteil anstrebt.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben. Die Auskünfte bekräftigen die Notwendigkeit, das Gesetz 3/2009 und Artikel 76.1 des LIS zu erfüllen, wobei die Verpflichtung zur Nachweisführung gültiger wirtschaftlicher Gründe unterstrichen wird. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der materiellen Anforderungen oder des Betrugsverbots zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V1097-16

    Führt spezifische Anforderungen für das Regime der Sacheinlagen ein und verlangt, dass die Aktien mindestens 5 % des Eigenkapitals darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten wurden.

Analyse auf Grundlage von 29 der 34 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2408-20 14. Juli 2020

Sonderregelung für Sacheinlagen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe anwendbar

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportaciones no dinerariasrégimen especialmotivos económicos válidosfondos propiosreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2253-18 26. Juli 2018

Fusion deutscher Einheit kann unter Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern gesetzliche Voraussetzungen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionessociedad europeamotivos económicos válidosfusión transfronterizaestablecimiento permanente LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0669-15 25. Feb. 2015

Fusionen und Spaltungen europäischer Gesellschaften können unter das Sonderregime fallen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesescisión parcialrama de actividadmotivos económicos válidossociedad europea LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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