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V0386-20 19. Februar 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · fusión transfronteriza

Grenzüberschreitende Fusionen können unter das Sonderregime fallen, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen

Es wird geprüft, ob eine Fusion einer Europäischen Gesellschaft zwischen Mitgliedstaaten des Sonderregime der Körperschaftsteuer unterliegen kann. Die DGT stellt fest, dass die Fusion dieses Regime anwenden kann, wenn sie die handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt und auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Fusionen europäischer Gesellschaften anzuwenden, muss die Transaktion die Anforderungen des Gesetzes 3/2009 und des Artikels 76.1.a) des LIS erfüllen. Dieses Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel die Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist oder wenn keine gültigen wirtschaftlichen Gründe wie die Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten vorliegen. Das Vorliegen gültiger wirtschaftlicher Gründe ist eine Tatsachenfrage, die von der Verwaltung überprüft wird.

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