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Eine luxemburgische Gesellschaft erkundigt sich, ob die Fusion einer ihrer spanischen Tochtergesellschaften unter das Sonderregime für Fusionen und Spaltungen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Transaktion die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt und auf gültigen wirtschaftlichen Zwecken beruht, was zudem die Übernahme von Verlustvorträgen ermöglicht.
Cuestión planteada 1. Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La operación puede acogerse al régimen especial de la LIS si se realiza bajo la Ley 3/2009 y cumple el artículo 76.1.c). El régimen es aplicable siempre que no tenga como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal y se fundamente en motivos económicos válidos, como la racionalización de actividades. En este caso, los motivos de simplificación y eficiencia descritos se consideran válidos. Las bases imponibles negativas de la absorbida pueden compensarse en la absorbente mediante su sucursal española bajo los límites de la LIS.
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