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V3458-16 20. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Anwendung des Sonderregimes für die Gesamtabspaltung bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Abspaltung unter das steuerliche Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Abspaltung den handelsrechtlichen Anforderungen einer Gesamtabspaltung entspricht und aus validen wirtschaftlichen Gründen sowie nicht ausschließlich aus steuerlichen Erwägungen erfolgt.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1º) Ob die beschriebene Transaktion das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime in Anspruch nehmen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für die Gesamtauspaltung in Anspruch zu nehmen, muss die Transaktion dem kaufmännischen Begriff der Gesamtauspaltung sowie den Anforderungen des Artikels 76.2.1ºa) des LIS entsprechen. Wenn die Gesellschafter Anteile an den begünstigten Unternehmen im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung erhalten, ist es nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen gemäß Artikel 89.2 des LIS beruhen.

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