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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sonderregelung für die Landwirtschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 26 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Die Lieferung von erschlossenem Bauland unterliegt der Mehrwertsteuer (IVA) nach dem allgemeinen Regime, da der Eigentümer dadurch zum Unternehmer wird. Der Landwirt kann sein Sonderregime für die landwirtschaftliche Tätigkeit als separaten Sektor beibehalten. In der Einkommensteuer (IRPF) wird der Verkauf von Grundstücken ohne Bautätigkeit als Veräußerungsgewinn oder -verlust in die Sparbasis integriert.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung spezifischer Regime je nach Art der Transaktion stabil. Es ist eine Anwendung der geltenden Vorschriften über Steuersätze zu beobachten, wie etwa der 0 %-Satz für Naturprodukte bei Depotgeschäften, sowie die Unterscheidung zwischen der landwirtschaftlichen Tätigkeit und anderen geschäftlichen Aktivitäten wie der Erschließung.

Wendepunkte

  1. V2968-23

    Stellt klar, dass bei Depot- oder Kommissionsgeschäften der Entstehungstatbestand eintritt, wenn die Genossenschaft an den Dritten verkauft, wobei der 0 %-Satz für Naturprodukte angewendet wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Analyse auf Grundlage von 25 der 26 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2273-24 24. Okt. 2024

Übertragung eines ländlichen Grundstücks mit Bewässerungshütte an Erwerber im REAGP: von der MwSt. befreit, kein Verzicht möglich, keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft; unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP)

SG de Impuestos sobre el Consumo
exenciónterreno rústicorégimen especial de agriculturarenuncia a la exencióninversión del sujeto pasivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.Dos.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0404-24 14. März 2024

Übertragung von landwirtschaftlichem Grundbesuch ist von der MwSt. befreit

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de agriculturaterrenos rústicosexención de IVAbienes de inversióntransmisión de bienes LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1813-21 9. Juni 2021

Einnahmen aus der Überlassung forstwirtschaftlicher Nutzungsrechte unterliegen der Körperschaftsteuer und der Sonderregelung der MwSt.

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
cesión de aprovechamiento forestalcomunidades de montes vecinalesrégimen especial de agriculturacompensación a tanto alzadobase imponible LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 112
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0163-21 3. Feb. 2021

Digitale Unterschrift bei elektronischen Ausgleichsbelegen zulässig

SG de Impuestos sobre el Consumo
compensación a tanto alzadorégimen especial de agriculturarecibofirma digitalobligaciones de facturación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 130LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 131
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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