Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gütertrennungssystem — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Besteuerung der Einkünfte aus Immobilienkapital und des Eigentums an Vermögenswerten richtet sich nach deren rechtlicher Inhaberschaft. Wirtschaftliche Ausgleichszahlungen infolge der Beendigung des Gütertrennungssystems, sei es durch gesetzliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung, stellen für den Empfänger kein Einkommen dar und mindern nicht die Bemessungsgrundlage des Zahlers. Bei der Übertragung von Vermögenswerten durch die Aufhebung von Belastungen bleiben das Datum und der ursprüngliche Anschaffungswert für zukünftige Übertragungen bestehen.

Die Position der DGT bleibt konstant bei der Anwendung der Regeln zur rechtlichen Inhaberschaft für die Zurechnung von Einkünften und das Eigentum an Vermögenswerten. Es wurde wiederholt bekräftigt, dass wirtschaftliche Ausgleichszahlungen aus der Beendigung des Systems keinen Einkommenscharakter haben. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über die Inhaberschaft und Befreiungen.

Wendepunkte

  1. V1542-15

    Legt fest, dass die wirtschaftliche Ausgleichszahlung aus beruflichen Gründen bei der Beendigung des Systems gemäß Artikel 33.3 d) des Gesetzes 35/2006 kein Einkommen für den Empfänger darstellt.

  2. V0607-24

    Präzisiert, dass bei der Aufhebung von Belastungen keine Aktualisierung des Wertes der zugewiesenen Vermögenswerte zulässig ist, wobei das Datum und der ursprüngliche Anschaffungswert für zukünftige Übertragungen beibehalten werden.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V1913-17 18. Juli 2017

Arbeitsbedingte finanzielle Abfindung nach katalanischem Zivilgesetzbuch stellt kein Einkommen für den Empfänger dar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
compensación económica por razón de trabajorégimen de separación de bienesconvenio reguladorextinción del régimen económico matrimonialbase imponible LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.3 dLey 25/2010 Libro Segundo del Código Civil de Cataluña
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1567-17 19. Juni 2017

Kein Abzug der vollen Hypothek bei 50 % Miteigentum an der Wohnung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioparte indivisaprestatario solidariofondos privativos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0088-14 16. Jan. 2014

Mieteinnahmen müssen nach der rechtlichen Eigentumsverhältnisse zugeordnet werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariotitularidad jurídicaindividualización de rentasrégimen de separación de bienesarrendamiento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt