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V1579-26 15. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Kein Nachweis des Alleineigentums an einer Immobilie bei proindiviso-Eintragung in der Kaufurkunde möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien allein ihr zustehen, wobei sie sich auf einen privatrechtlichen Vertrag aus dem Jahr 2002 beruft. Die DGT stellt fest, dass diese Eigentumsverhältnisse aufgrund widersprüchlicher Angaben in der Kaufurkunde nicht bestätigt werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns richtet sich nach der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie gemäß den Regeln des rechtlichen Eigentums. Die DGT ist nicht befugt, Widersprüche zwischen dem vom Steuerpflichtigen erklärten vertraglichen Status und anderen Vereinbarungen, die diesen verneinen könnten, zu bewerten oder zu bestätigen. In diesem Fall spiegelt die Verkaufsurkunde wider, dass beide Ehegatten zu gleichen Teilen Eigentümer sind, was die Bestätigung des beantragten Alleineigentums verhindert.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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