Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Steuersatz von 4 % findet Anwendung auf die Übertragung von Sozialwohnungen (viviendas de protección oficial) des Sonderregimes oder der öffentlichen Förderung. Dieser Satz gilt auch für Wohnungen mit regionalem öffentlichen Schutz (protección pública autonómica), sofern deren Fläche, Preis und Einkommensgrenzen die Parameter der staatlichen Sozialwohnungen nicht überschreiten. In allen anderen Fällen findet der Satz von 10 % Anwendung.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des 4 %-Satzes für Sozialwohnungen und jener regionalen Wohnungen, die die staatlichen Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen einhalten, konstant. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der Qualifizierungsvoraussetzungen zu beobachten. Die Rechtsprechung ist über die gesamte Sequenz hinweg stabil geblieben.
Wendepunkte
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Stellt klar, dass Garagen und Abstellräume, die nicht an die Wohnung gebunden sind, unabhängig sein können; um jedoch den Status als Sozialwohnung zu behalten, darf die Summe ihrer Fläche mit anderen Gewerbeflächen 30 % der gesamten Nutzfläche nicht überschreiten.
Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.