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V1634-25 15. September 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 4 % auf geförderte Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Anfragender erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz beim Kauf einer Sozialwohnung in Andalusien. Die DGT stellt klar, dass ein Satz von 4 % gilt, wenn es sich um eine Sozialwohnung des Sonderregimes oder der öffentlichen Förderung handelt oder wenn die entsprechenden Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen eingehalten werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz für den genannten Kaufvertrag.

Die Entscheidung der DGT

Die Übergabe von Wohnraum durch den Bauträger unterliegt einem Umsatzsteuersatz von 4 %, wenn dieser als Sozialwohnung unter einem Sonderregime oder als öffentliche Förderung eingestuft ist. Dieser Satz findet auch auf Wohnraum mit regionaler öffentlicher Förderung Anwendung, sofern dessen Fläche, Preis und Einkommensgrenze die für Sozialwohnungen festgelegten Werte nicht überschreiten. In jedem anderen Fall beträgt der anwendbare Satz 10 %.

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