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V1538-25 26. August 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

4 % MwSt.-Satz nur bei VPO-Wohnungen mit Sonderregelung, öffentlicher Förderung oder regionalem Schutz

Eine natürliche Person erkundigt sich nach dem anzuwendenden MwSt.-Satz beim Erwerb einer Sozialwohnung (VPO) der allgemeinen Regelung. Die DGT stellt klar, dass der ermäßigte Satz von 4 % nur für Sozialwohnungen der Sonderregelung, mit öffentlicher Förderung oder mit regionalem Schutz gilt, sofern diese bestimmte Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auf den genannten Erwerb anwendbarer Mehrwertsteuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Der Steuersatz von 4 % findet Anwendung auf die Lieferung von Wohnungen, die als Sozialwohnungen des Sonderregimes oder im Rahmen der öffentlichen Förderung klassifiziert sind und durch deren Bauträger erfolgt. Er findet auch auf Wohnungen mit regionalem öffentlichem Schutz Anwendung, sofern diese die Flächen-, Preis- und Einkommensparameter der Wohnungen des Sonderregimes oder der öffentlichen Förderung nicht überschreiten. In jedem anderen Fall findet der Satz von 10 % Anwendung. Die Einstufung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung geltenden Gesetzgebung.

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