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V0038-25 15. Januar 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Behinderung des Käufers berechtigt nicht zum ermäßigten Steuersatz von 4 % beim Immobilienerwerb

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die 75-prozentige Behinderung seiner Ehefrau die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 4 % beim Kauf einer Wohnung ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass der Steuersatz von der administrativen Einstufung der Immobilie abhängt und nicht vom Status des Erwerbers.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer wird die Frage aufgeworfen, ob der Kauf der Wohnung aufgrund einer anerkannten Behinderung dem ermäßigten Steuersatz von 4 Prozent unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Der Steuersatz von 4 % findet ausschließlich Anwendung auf Wohnungen, die als Sozialwohnungen des Sonderregimes, im öffentlichen Bau oder mit öffentlichem Schutz eingestuft sind und die Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen einhalten. Die Behinderung des Erwerbers ist kein relevanter Faktor für die Bestimmung des auf die Übergabe einer Neubauwohnung anzuwendenden MwSt-Satzes. In allen anderen Fällen findet der Satz von 10 % Anwendung.

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