Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erwerbsdatum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 35 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Das Erwerbsdatum von geerbten Vermögenswerten ist das Datum des Todes des Erblassers aufgrund der Rückwirkung der Annahme. Bei der Auflösung von Gütergemeinschaften bleiben die ursprünglichen Werte und Daten erhalten, wenn die Zuteilung der Eigentumsquote entspricht; wird jedoch ein höherer Wert zugeteilt, entsteht eine Vermögensveränderung. Bei Neubauten ist das Erwerbsdatum das Datum der Fertigstellung der Arbeiten oder, falls nicht vorhanden, das Datum der Urkunde über die Erklärung eines Neubaus.

Die Position der DGT bleibt in spezifischen Themen wie dem Erbe und der Auflösung von Gütergemeinschaften konstant. Es ist kein dogmatischer Wandel zu beobachten, sondern eine Anwendung von Kriterien in unterschiedlichen Sachverhalten: Erbschaften, Fusionen, Bauwerke und Hauptwohnsitz. Die Rechtsprechung ist stabil bei der Anwendung der Rückwirkung bei Erbschaften und der Neutralität bei der Zuteilung von Gemeinschaftsanteilen.

Wendepunkte

  1. V3217-23

    Stellt klar, dass die Zuteilung bei der Auflösung einer Gemeinschaft das ursprüngliche Datum nur dann beibehält, wenn sie der Eigentumsquote entspricht, und warnt davor, dass ein höherer Wert eine Vermögensveränderung darstellt.

Analyse auf Grundlage von 35 der 35 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0086-24 15. Feb. 2024

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Sacheinlagen und die Dividendenbefreiung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
neutralidad fiscalaportación no dinerariaexención de dividendosfondos propiosvalor fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1633-17 22. Juni 2017

Bei der Auflösung der Gütergemeinschaft bleiben die ursprünglichen Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten der Vermögenswerte erhalten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
sociedad de ganancialesganancia patrimonialvalor de adquisicióndisolución de la sociedad de ganancialesalteración en la composición del patrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4269-16 5. Okt. 2016

Erwerbsdatum einer geerbten Immobilie ist das Datum des Todes des Erblassers

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariorenta imputadasaldo de dudoso cobrogastos de reparación y conservaciónherencia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 21LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt