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V1604-24 3. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · fecha de adquisición

Erwerbsdatum eines geerbten Vermögensgegenstandes ist das Sterbedatum des Erblassers

Ein Erbe erkundigte sich, ob das Erwerbsdatum einer Immobilie, die in der ursprünglichen Erbschaftsurkunde fehlte, das Datum der Ergänzungsurkunde aus dem Jahr 2023 oder das Sterbedatum im Jahr 2017 ist. Die DGT stellt klar, dass sich die Wirkungen der Annahme der Erbschaft auf den Zeitpunkt des Todes zurückbeziehen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Anschaffungsdatum der Immobilie.

Die Entscheidung der DGT

Das Anschaffungsdatum der geerbten Vermögenswerte ist das Datum des Todes des Erblassers, da die Wirkungen der Annahme der Erbschaft gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf diesen Zeitpunkt zurückwirken. Dies gilt sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Einkommensteuer (IRPF). Im Rahmen der Einkommensteuer ist der Anschaffungswert derjenige, der nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer entspricht, zuzüglich der mit der Anschaffung verbundenen Kosten und Steuern.

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