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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Betriebsbedingte Kündigungsprogramme (ERE): Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2019

Geltende Auffassung

Abfindungen aus ERE (Expediente de Regulación de Empleo), deren Konsultationszeitraum vor dem 1. August 2014 lag, sind auf eine Steuerbefreiung von 45 Tagesgehältern pro Dienstjahr begrenzt, bis zu einem Höchstbetrag von 42 Monatsgehältern. Der Betrag, der diesen Wert übersteigt, unterliegt der Besteuerung als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (IRPF) und kann den Abzug von 30 % in Anspruch nehmen, sofern der Zeitraum der Entstehung mehr als zwei Jahre beträgt. Beschlüsse, die ein ERE ohne wesentliche Änderungen erweitern, werden als Verlängerung des ursprünglichen Verfahrens betrachtet und unterliegen weiterhin dieser Regelung.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Übergangsregelung für ERE mit Konsultationszeiträumen vor August 2014 konstant. Es wurde präzisiert, dass Erweiterungen dieser Verfahren das anwendbare Regime nicht ändern, da sie als Verlängerung des ursprünglichen Verfahrens gelten. Das Kriterium zur Berechnung der Aufteilung für den 30 %-Abzug wurde ohne wesentliche Änderungen beibehalten.

Wendepunkte

  1. V0550-19

    Legt fest, dass ergänzende Beschlüsse, die ein ERE ohne wesentliche Änderungen erweitern, als Verlängerung des ursprünglichen Verfahrens gelten und die Regelungen des Originalverfahrens anwenden.

Analyse auf Grundlage von 20 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V2505-17 5. Okt. 2017

Abfindung bei ERE nach März 2009: Steuerfreibetrag auf 45 Tage Gehalt begrenzt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por despidoexenciónexpediente de regulación de empleosalario en especierendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria vigésima segunda
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1532-17 15. Juni 2017

Abfindung aus ERE kann ohne die 180.000-Euro-Grenze steuerfrei sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por despidoexenciónrendimiento del trabajoperiodo de generaciónexpediente de regulación de empleo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0007-14 3. Jan. 2014

Steuerbefreiung bei Abfindungen nach ERE seit März 2009: bis zu 45 Tage pro Dienstjahr

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por despidoexpediente de regulación de empleoexencióndespido improcedenteaño de servicio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición transitoria vigésima segunda.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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