Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Gruppe wird durch die Addition der individuellen Bemessungsgrundlagen der beteiligten Unternehmen und die Anwendung der entsprechenden Eliminierungen ermittelt. Für die Steuerbefreiung von Erträgen aus der Veräußerung von Beteiligungen muss die Erfüllung der Beteiligungs- und Haltefristen auf Ebene der steuerlichen Gruppe bewertet werden. Wenn die Haltedauer auf Gruppenebene im Jahr vor der Veräußerung nicht ununterbrochen war, ist der positive Ertrag aus dem internen Geschäftsvorfall nicht steuerbefreit.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Mechanik zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage durch die Summe der Einzelbemessungsgrundlagen und die Anwendung von Eliminierungen für interne Geschäftsvorfälle konstant. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass die Bewertung von Voraussetzungen für Befreiungen, wie etwa die ununterbrochene Haltedauer, aus der Perspektive der steuerlichen Gruppe und nicht nur der einzelnen Einheit erfolgen muss.
Wendepunkte
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Legt fest, dass die Erfüllung der Beteiligungs- und Haltefristen für die Befreiung gemäß Artikel 21.3 LIS auf Ebene der steuerlichen Gruppe zu bewerten ist.
Analyse auf Grundlage von 16 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.