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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rückzahlung von Einlagen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 52 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Rückzahlung von Einlagen, die nicht aus nicht ausgeschütteten Gewinnen stammt, mindert den Anschaffungswert der Anteile bis zu deren Aufhebung. Übersteigt der zurückgezahlte Betrag diesen Wert oder besteht eine positive Differenz zwischen dem proportionalen Eigenkapital und dem Anschaffungswert, gilt der Überschuss als Ertrag aus beweglichem Kapital (rendimiento del capital mobiliario). Der Teil der Rückzahlung, der auf nicht ausgeschüttete Gewinne entfällt, unterliegt vollumfänglich der Besteuerung als Ertrag aus beweglichem Kapital.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung der Rückzahlung von Einlagen konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass der Betrag, der nicht aus nicht ausgeschütteten Gewinnen stammt, den Anschaffungswert mindert und dass der Überschuss über die Grenzen des Eigenkapitals oder des Anschaffungswerts als Ertrag aus beweglichem Kapital zu versteuern ist. In der analysierten Abfolge sind keine Kriterienänderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 50 der 52 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0327-24 7. März 2024

Kapitalherabsetzung durch Rückgewähr von Einlagen verhindert nicht die Aufrechterhaltung der Erhöhung des Eigenkapitals

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reducción de base imponibleincremento de fondos propiosdevolución de aportacionesreducción de capitalmantenimiento de fondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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