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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Korrelation von Einnahmen und Ausgaben: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 65 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Einnahmen und Ausgaben müssen gemäß den Rechnungslegungsvorschriften dem Zeitraum ihrer Entstehung (Periodengerechte Abgrenzung) zugeordnet werden. Einnahmen aus Beitragszahlungen Dritter werden entsprechend der Dienstleistungserbringung anerkannt, wobei vorab geleistete Zahlungen als Anzahlungen behandelt werden. Ausgaben werden im Zeitpunkt des Erhalts der Dienstleistungen verbucht, unabhängig vom Rechnungsdatum.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderung der ausschließlichen betrieblichen Nutzung für Vorräte und Fahrzeuge stabil. Die Entwicklung zeigt einen zunehmenden Fokus auf die korrekte Anwendung des Periodenprinzips und die Unterscheidung zwischen Anzahlungen und Einnahmen gemäß der Dienstleistungserbringung. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine konsequente Anwendung der Anforderungen an die geschäftliche Verknüpfung und Begründung.

Wendepunkte

  1. V5119-26

    Präzisiert die Zurechnung von Einnahmen aus Beiträgen von Herstellern und stellt fest, dass diese gemäß der Dienstleistungserbringung anerkannt werden müssen und nicht als sofortige Einnahmen gelten dürfen, wenn es sich um Anzahlungen handelt.

Analyse auf Grundlage von 62 der 65 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1873-23 28. Juni 2023

Kein Abzug der Kosten für Sommerferienlager der Kinder als Betriebsausgabe möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
actividad económicacorrelación de ingresos y gastosgasto deducibleestimación directarendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1831-20 8. Juni 2020

Erben können Haftpflichtversicherung des Verstorbenen nicht als Betriebsausgabe absetzen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento de actividades económicascorrelación de ingresos y gastosseguro de responsabilidad civilimputación temporalrectificación de autoliquidación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.4LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2896-19 21. Okt. 2019

Zahlungen von Treueprämien an geworbene Kunden unterliegen nicht der MwSt.

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
indemnización por permanenciadeducibilidad de gastosbase imponiblecontraprestacióndevengo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0186-19 29. Jan. 2019

Zinsen für Darlehen zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netoestimación directacorrelación de ingresos y gastoselementos afectosparticipaciones sociales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 29.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1171-18 9. Mai 2018

Abzugsfähigkeit von Mobilfunkkosten bei ausschließlicher beruflicher Nutzung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netoestimación directacorrelación de ingresos y gastosdeducibilidad de gastosactividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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