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V1780-19 11. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Verkauf von Gold aus Zahnersatz gilt als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, nicht als Veräußerungsgewinn

Eine pensionierte Ärztin erkundigte sich, ob der Verkauf von Gold aus dem Zahnersatz ehemaliger Patienten als Veräußerungsgewinn oder als Einkommen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu werten sei. Die DGT stellt klar, dass diese Einnahmen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu deklarieren sind, da sie aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungswert dieses Goldes.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus dem Verkauf von Goldstücken, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben wurden, stellen Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten dar, da sie infolge der Erbringung einer Dienstleistung entstehen. Da der Rechnungsbetrag zum entsprechenden Zeitpunkt bereits gemindert wurde, kann die Kosten der Stücke nicht erneut abgezogen werden. Nur die Kosten, die für das Schmelzen dieser Stücke zur Umwandlung in Gold angefallen sind, sind abzugsfähig.

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