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V3151-19 13. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Handygebühren sind abzugsfähig, wenn sie ausschließlich für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden

Eine auf der Methode der direkten Schätzung steuerpflichtige Fachkraft fragt, ob sie die Kosten für ihren Mobilfunkvertrag absetzen kann. Die DGT antwortet, dass ein Abzug nur möglich ist, wenn nachgewiesen wird, dass die Leitung ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit der mit der genannten Telefonleitung verbundenen Kosten.

Die Entscheidung der DGT

Mobilfunkkosten sind in dem Umfang abzugsfähig, in dem die Leitung ausschließlich für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wird. Die Anschaffungskosten des Mobiltelefons sind mittels Abschreibung abzusetzen. Die ausschließliche Zuordnung muss durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden.

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