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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Finanzielle Abfindungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 32 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Finanzielle Abfindungen aufgrund von Arbeit oder aufgrund der Beendigung des Gütertrennungssystems stellen weder für den Empfänger ein Einkommen dar, noch ermöglichen sie eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage des Zahlers. Im Falle von Abfindungen für Überstunden werden diese als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft. Schließlich werden Abfindungen an Hobbysportler als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit betrachtet, da sie aus persönlichen Dienstleistungen resultieren, ohne die Möglichkeit, Freibeträge für Tagegelder anzuwenden.

Die Position der DGT bleibt beständig in der Unterscheidung zwischen dem nachehelichen Unterhaltsbeitrag und den finanziellen Abfindungen aufgrund der Beendigung eines wirtschaftlichen Systems oder aufgrund von Arbeit, welche keine steuerlichen Auswirkungen auf die IRPF (Einkommensteuer für natürliche Personen) haben. Die Entwicklung zeigt eine Diversifizierung der Sachverhalte, die von der Beendigung ehelicher Güterstände zur Einstufung von arbeitsrechtlichen und sportlichen Abfindungen reicht.

Wendepunkte

  1. V1436-15

    Legt fest, dass finanzielle Abfindungen für Überstunden gemäß Artikel 17 des IRPF-Gesetzes als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eingestuft werden.

  2. V2401-22

    Bestimmt, dass die Barabfindung bei der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft eine Übertragung eines Rechts darstellt, wodurch die Operation der IVA (Mehrwertsteuer) unterliegt.

Analyse auf Grundlage von 31 der 32 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V3159-20 22. Okt. 2020

Übertragung von Vermögenswerten bei der Auflösung der Gütergemeinschaft: ITP-Pflicht bei vermeidbarem Überschuss

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de sociedad de ganancialesexceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadoscompensación económica TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3143-17 4. Dez. 2017

Vergütung für die Aufsicht in Schulkantinen als Arbeitslohn steuerpflichtig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorenta exentacompensación económicaretencióncolaboración voluntaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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