Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V4481-16 18. Oktober 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · compensación económica

Entschädigung für Tarifsenkungen bei Konzessionen unterliegt nicht der MwSt.

Eine Gemeinde erkundigt sich, ob die wirtschaftliche Entschädigung, die sie einem Wasserversorgungsunternehmen aufgrund gesenkter Nutzergebühren leisten muss, der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag keine Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellt, sondern eine Entschädigung ohne Verbrauchsvorgang ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerpflicht dieser wirtschaftlichen Entschädigung.

Die Entscheidung der DGT

Der vom Konzessionsinhaber aufgrund der Tarifsenkung erhaltene Betrag stellt keine Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung dar. Damit eine Steuerpflicht besteht, muss die Zahlung eine Dienstleistung vergüten, die einen Verbrauch darstellt. In diesem Fall darf die Entschädigung, da weder ein Verbrauchsvorgang noch eine eigenständige und abgrenzbare Dienstleistung vorliegt, nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden.

Kostenloses Erstgespräch buchen