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V3159-20 22. Oktober 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · disolución de sociedad de gananciales

Übertragung von Vermögenswerten bei der Auflösung der Gütergemeinschaft: ITP-Pflicht bei vermeidbarem Überschuss

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Auflösung der Gütergemeinschaft und der daraus resultierende Überschuss bei der Zuweisung (Erhalt von mehr Vermögenswerten als der rechtmäßige Anteil) der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Steuer auf Urkunden unterliegen. Die DGT stellt klar, dass die Auflösung selbst steuerbefreit ist, der entgeltliche Überschuss bei der Zuweisung jedoch steuerpflichtig ist, sofern die Verteilung durch eine andere Aufteilung hätte vermieden werden können.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung im Rahmen der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Gütergemeinschaft stellt keine Vermögensübertragung dar, weshalb die Urkunde von der Grunderwerbsteuer (ITP) befreit, aber der Stempelsteuer (AJD) unterliegt. Der durch wirtschaftlichen Ausgleich erhaltene Mehranteil eines Ehegatten ist jedoch entgeltlich und muss der Grunderwerbsteuer unterliegen. Diese Besteuerung findet Anwendung, wenn der Mehranteil vermeidbar ist, d. h. wenn der Vermögensbestand eine Aufteilung in gleichwertige Lose ermöglicht hätte, die einen solchen Mehranteil nicht verursacht hätte.

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