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Eine Arbeitnehmerin fragte an, ob die für ein zweijähriges Wettbewerbsverbot erhaltene Entschädigung den Steuerperioden zugerechnet werden kann, die das Verbot umfasst. Die DGT stellt klar, dass diese Arbeitseinkünfte dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie für den Empfänger fällig werden.
Cuestión planteada Imputación temporal de la compensación. Posibilidad de imputar dicha compensación durante los períodos impositivos a los que se extiende el pacto.
Los rendimientos del trabajo, como la compensación por pacto de no competencia poscontractual, se imputan al periodo impositivo en el que sean exigibles por su perceptor, conforme al artículo 14.1 a) de la LIRPF.
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