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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Investitionsgüter: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 63 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Der Vorsteuerabzug der Mehrwertsteuer (IVA) setzt voraus, dass die Waren oder Dienstleistungen unmittelbar und ausschließlich der für den Vorsteuerabzug berechtigten Tätigkeit zugeordnet sind. Im Falle von Immobilien, die als Investitionsgüter fungieren, werden Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung abgezogen. Renovierungen können als Investitionsgüter gelten, wenn sie 3.005,06 Euro übersteigen und die Anforderungen an Dauer und Funktion erfüllen. Bei Personenkraftwagen wird die Bemessungsgrundlage der Übertragung entsprechend dem Prozentsatz der Zuordnung zum Betriebsvermögen berechnet.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach einer unmittelbaren und ausschließlichen Zuordnung für die Abzugsfähigkeit konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden die Anforderungen präzisiert, damit Immobilienrenovierungen als Investitionsgüter eingestuft werden können, und das Kriterium der teilweisen Zuordnung für Personenkraftwagen wurde beibehalten. Es sind keine Änderungen der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine Anwendung bereits etablierter Kriterien auf verschiedene Arten von Gütern.

Wendepunkte

  1. V1937-24

    Legt fest, dass Renovierungen Investitionsgüter sein können, wenn sie 3.005,06 Euro übersteigen und die Anforderungen an Dauer und Funktion erfüllen.

Analyse auf Grundlage von 57 der 63 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0767-24 17. Apr. 2024

Vermutung eines 50 %-igen Vorsteuerabzugs bei Personenkraftwagen gemäß LIVA

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasafectación a la actividadvehículo de turismobien de inversiónpresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 94.1.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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