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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Zweckänderung von Immobilien (von der Direktvermietung zur Untervermietung durch Dritte) eine Korrektur des Vorsteuerabzugs ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass die Untervermietung eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ist und die voraussichtliche Zweckänderung bereits mit Abschluss der Verträge mit den Untervermietern eintritt.
Cuestión planteada Procedimiento de rectificación de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas y deducidas por la consultante en la adquisición de los inmuebles teniendo en cuenta el cambio en el destino previsible de los bienes objeto de consulta. En particular, cuándo se debe entender producido el cambio de destino previsible de los bienes y la entrada en funcionamiento de los bienes a que se refiere el artículo 107 de la Ley 37/1992.
Si el cambio de destino previsible ocurre antes de la entrada en funcionamiento del bien de inversión, la regularización se realiza de una vez mediante los artículos 99.Dos y 114 de la Ley del IVA. Si el cambio se produce cuando el bien ya está en uso, la regularización se realiza de forma escalonada a través del artículo 107 de la Ley. En el caso de obras de mejora que se incorporen al inmueble, también se aplicará la regularización de bienes de inversión.
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