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Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob er die Vorsteuer aus Sanierungsarbeiten an seiner Wohnung abziehen kann, die teilweise für seine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird. Die DGT stellt klar, dass der Abzug möglich ist, sofern die Arbeiten als Investitionsgüter gelten und der Anteil der geschäftlichen Nutzung angewendet wird.
Cuestión planteada Deducibilidad del Impuesto sobre el Valor Añadido soportado en las obras de rehabilitación en la parte destinada a actividad económica.
Para deducir el IVA de obras en inmuebles de uso compartido, estas deben tener la condición de bienes de inversión y aplicarse el porcentaje de su grado de afectación a la actividad profesional. No es posible deducir obras que no sean bienes de inversión si se usan simultáneamente para la actividad y para necesidades privadas. Los gastos de suministros (luz, internet, etc.) no son deducibles por no estar afectos directa y exclusivamente a la actividad.
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