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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vergleichsvereinbarung — dogmatische Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 32 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die steuerliche Qualifizierung der Beträge aus Vergleichsvereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen hängt von deren Art ab. Entschädigungen für die Verletzung von Wettbewerbsverboten werden als allgemeine Einkünfte betrachtet, da es sich um Vermögensverluste handelt, die nicht mit einer Übertragung zusammenhängen. Arbeitseinkünfte, deren gerichtliche Klärung noch aussteht, werden dem Wirtschaftsjahr zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird, was einen Abzug wegen Unregelmäßigkeit ermöglicht, sofern der Entstehungszeitraum zwei Jahre überschreitet.

Die Position der DGT zeigt eine Fragmentierung je nach Art des Konzepts, ohne einen einheitlichen Trend. Es ist eine klare Unterscheidung zwischen der zeitlichen Zurechnung von Arbeitseinkünften (V2190-18, V1497-21) und der Qualifizierung von Entschädigungen für die Verletzung von Klauseln als allgemeine Einkünfte (V0023-25) zu beobachten. Es gibt keine lineare Entwicklung, sondern eine Spezialisierung der Kriterien für verschiedene Fälle von Vereinbarungen oder Entscheidungen.

Wendepunkte

  1. V1497-21

    Legt fest, dass wenn die Nachzahlungen einen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren umfassen, der Abzug wegen Unregelmäßigkeit gemäß Artikel 18.2 LIRPF (Einkommensteuergesetz) zulässig ist.

  2. V0023-25

    Qualifiziert die Entschädigung für die Verletzung eines Wettbewerbsverbots als allgemeine Einkünfte, da es sich um einen Vermögensverlust handelt, der nicht mit einer Übertragung zusammenhängt.

Analyse auf Grundlage von 29 der 32 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2463-25 11. Dez. 2025

Entschädigungen für den Verzicht auf Klagen gegen Banken unterliegen als in die allgemeine Bemessungsgrundlage integrierter Veräußerungsgewinn der Besteuerung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialacuerdo transaccionalbase imponible generalalteración de la composición del patrimonioindemnización LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2451-25 11. Dez. 2025

Entschädigungen aus Transaktionsvergleichen zum Verzicht auf Rechtsansprüche unterliegen als integraler Vermögenszuwachs der allgemeinen Bemessungsgrundlage

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialacuerdo transaccionalbase imponible generalindemnizaciónalteración de la composición del patrimonio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 34.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1941-20 15. Juni 2020

Besteuerung von Rentenplanleistungen erfolgt im Jahr der Fälligkeit

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoimputación temporalexigibilidadplan de pensiones de empleocontingencia de jubilación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).3ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2704-17 23. Okt. 2017

Entschädigungsinteressen werden als Vermögenszuwächse in der Sparbasis besteuert

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
intereses indemnizatoriosganancia patrimonialrendimientos del capital mobiliariobase imponible del ahorroacuerdo transaccional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0421-17 17. Feb. 2017

Keine Anwendung der 30 %-Minderung auf Abfindungen aus einem Vergleichsvertrag

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento del trabajoreducción del 30%periodo de generaciónacuerdo transaccionalcompromiso por pensiones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0078-17 19. Jan. 2017

Kein Anspruch auf 40 %igen Abzug bei Entschädigungen aus Vergleichsvereinbarungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción del 40%rendimientos del trabajoacuerdo transaccionalcesión ilegalperíodo de generación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2.aRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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