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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines Betrags, der nach Abschluss eines Vergleichs mit einer Bank zur Nichtgeltendmachung von Rechten an Wertpapieren gezahlt wurde. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag als Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließt.
Cuestión planteada La cuestión planteada por el consultante se refiere al tratamiento tributario de las cantidades que perciba de la entidad bancaria como consecuencia de haber suscrito el acuerdo transaccional ofrecido por ésta última y, consecuentemente, haber renunciado a ejercitar acciones o reclamaciones contra la entidad de crédito relacionadas con cualquiera de los aspectos o circunstancias de los CDA anteriormente relacionados.
La cantidad percibida por la renuncia a entablar acciones o reclamaciones se califica como ganancia patrimonial al producir una alteración en la composición del patrimonio. Al no derivar de una transmisión, el importe se cuantifica por el total percibido sin minoraciones. Finalmente, al no ser una ganancia por transmisión, se considera renta general y debe integrarse en la base imponible general.
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