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V2910-19 22. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · base imponible

Voraussetzungen für die Minderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage aufgrund uneinbringlicher Forderungen und deren Behandlung bei Zahlungsvereinbarungen

Die Anfragende erkundigt sich, ob die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage nach einem Vergleich zur Begleichung von Mietrückständen nach oben korrigiert werden muss und ob bei der Zahlung der Raten Einkommensteuer-Einbehalte vorzunehmen sind. Die DGT stellt fest, dass keine Änderung der Umsatzsteuer erfolgt, sofern es sich um einen Vergleich handelt, und dass keine Verpflichtung zum Einbehalt von Einkommensteuer besteht, da keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche (Quellensteuer) Behandlung der Zahlung von Raten des geschuldeten Betrags, unter Berücksichtigung dessen, dass die Anfragende derzeit keiner selbstständigen Tätigkeit nachgeht.

Die Entscheidung der DGT

En el IVA, si el fin del procedimiento judicial es un acuerdo transaccional y no un desistimiento, no procede la modificación al alza de la base imponible. En el IRPF, aunque los rendimientos de arrendamiento de locales comerciales están sujetos a retención, la obligación de retener nace al satisfacer la renta; si el pagador no ejerce actividad económica, no es sujeto obligado a retener.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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