Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2392-24 25. November 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · bases imponibles negativas

Schulderlass im gerichtlich bestätigten Vergleich: Aufhebung der Begrenzung beim Verlustvortrag in der Körperschaftsteuer

Eine biotechnologische Holdinggesellschaft schloss mit einer Gläubigerin einen Vergleich ab, der später gerichtlich bestätigt wurde und den teilweisen Erlass einer Forderung vorsah. Es stellt sich die Frage, ob dieser Erlass als Schulderlass im Sinne des Artikels 26 LIS gilt, welcher den Verrechnungsdeckel bei Verlustvorträgen (70 %-Grenze) für Erträge aus Schulderlassungen aufhebt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der im gerichtlich bestätigten Vergleich vereinbarte handelsrechtliche Schuldenerlass, den die Steuerpflichtige unterzeichnet hat, als Schuldenerlass im Sinne der Beschränkung des Verlustvortrags gemäß Artikel 26 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer eingestuft werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die DGT bestätigt, dass der Begriff des Schuldenerlasses gemäß Artikel 26 LIS nicht auf solche aus Insolvenzverfahren beschränkt ist, sondern jede zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarte vollständige oder teilweise Schuldverzichtserklärung umfasst, einschließlich derer in gerichtlich bestätigten Vergleichsvereinbarungen. Daher fällt das durch den Schuldenerlass bedingte Einkommen aus dem Erlöschen finanzieller Verbindlichkeiten nicht unter die 70 %-Grenze der vorangegangenen Bemessungsgrundlage (und unter die Mindestgrenze von 1 Million Euro) für den Verlustvortrag. Die mit diesem Einkommen verrechneten negativen Steuergrundlagen werden nicht auf die Millionengrenze angerechnet.

E-Mail
Kontakt